Mit der Umsetzung der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie wurde die Arbeitsstättenverordnung, die grundlegende Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten stellt, im Jahr 2004 neu gefasst. Statt konkreter Vorgabenenthält die neue Verordnung nur noch allgemeine Schutzziele, die beim Errichten von Arbeitsstätten berücksichtigt werden müssen.
Der Wegfall konkreter Anforderungen zugunsten allgemeiner Schutzziele führt in der Praxis jedoch zu Umsetzungsproblemen. Die im Werk verbliebenen Arbeitsstätten-Richtlinien sollten daher in Verbindung mit der ausführlichen Kommentierung der Verordnung - noch solange als Auslegungshilfe herangezogenwerden, bis die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (TRAS), die vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet werden,vorliegen.
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