Die Hessische Bauordnung wurde neu gefasst. Zu nennen sind die Anpassung an die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO), Harmonisierung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen, Vereinfachung der elektronischen Baugenehmigung, SeveseoIII-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau gefährlicher Betriebe).
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