Die Anforderungen, die von Auftraggebern an Oberflächen gestellt werden, sind hoch und sehr individuell. Häufig gibt es auf Auftragnehmer- und Auftraggeberseite unterschiedliche Auffassungen über die zu erreichende Qualität der fertigen Oberfläche. Streit und Nachbesserungsforderungen sind oft die Folge. In vielen Fällen entsteht der Fehler schon bei der Ausschreibung. Herzustellende Oberflächen werden falsch oder unzureichend ausgeschrieben, sodass der Auftragnehmer gar nicht weiß, welche Qualität bei Abnahme erwartet wird. Das führt dann zu falschen Kalkulationen von Ausführenden und schließlich zur Herstellung einer Oberfläche in unzureichender Qualität. In Anbetracht der Vielzahl existierender Regelwerke, Richtlinien, Merkblätter und Normen verschiedener Institutionen ist es für den Planer schwierig, die zu erbringenden Leistungen so zu beschreiben, dass für den Verarbeiter eindeutig erkennbar ist, welche optischen Ansprüche an die fertige Oberfläche im Trockenbau sowie bei Putzarbeiten gestellt werden. Noch schwieriger ist es auf der anderen Seite für den Auftraggeber, sich eine zu erwartende Oberflächenqualität vorzustellen, die nur unzureichend beschrieben ist. Häufig beziehen sich Qualitätsbeschreibungen auf Normen und Richtlinien, die für den Bereich "Oberflächenqualität"nicht vorgesehen und auch nicht geeignet sind.
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