Das Bauen im Außenbereich gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der gesetzliche Grundsatz, dass der Außenbereich von baulichen Anlagen freigehalten werden soll, wird zunehmend aufgeweicht. Technische Entwicklungen und wirtschaftliche Interessen haben dazu geführt, dass der Gesetzgeber auch Anlagen zur Massentierhaltung, zur Gewinnung von Bioenergie, zur Nutzung der Sonnenenergie als privilegiert eingestuft hat. Hinzu kommen unter dem Aspekt des Bestandsschutzes zahlreiche teilprivilegierte Vorhaben und das Instrument der Außenbereichssatzung die zu immer weiteren Baumaßnahmen im Außenbereich führen. Auch bei der Flüchtlingsunterbringung gerät der Außenbereich zunehmend in den Blick.
Der Schwerpunkt des Werkes liegt deshalb auf der Darstellung der rechtlichen Vorgaben des § 35 BauGB mit seiner Unterscheidung zwischen privilegierten, nicht privilegierten, teilprivilegierten Vorhaben und der Begünstigung von Vorhaben durch den Erlass von Außenbereichssatzungen. Erläutert werden aber auch die zu beachten-den naturschutzrechtlichen Vorgaben einschließlich des europäischen Gebiets- und des europäischen Artenschutzes.
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