Topaktueller Standardkommentar zur LBO Die 8. Auflage des bewährten Kommentars zur Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) greift vorrangig die Änderungen durch die LBO-Novelle 2019 auf. Die Autoren erläutern praxisnah und verständlich die einzelnen Vorschriften und widmen verfahrensrechtlichen Zusammenhängen besondere Aufmerksamkeit. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgerichtshofs und weiterer Ober- und der Verwaltungsgerichte wurden ausgewertet und anschaulich erklärt. Mit allen Änderungen der LBO-Novelle Durch die Novelle wurden Vorschriften für Anbauten, Ausbau und Aufstockungen gelockert. Geringere Abstandsflächen ermöglichen eine dichtere Bebauung. Die nachträgliche Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden kann weniger aufwendig sein. Die Pflicht, Flächen zur gemeinschaftlichen Nutzung zum Wäschetrocknen bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen vorzusehen, wird gestrichen. Die starre Regelung, nach der je Wohnung zwei Fahrradstellplätze vorhanden sein müssen, entfällt. Über die Stellplätze sollen die Kommunen vor Ort je nach Bedarf entscheiden. Des Weiteren sollen neue Wohngebäude künftig so gebaut werden, dass sie problemlos mit Ladesäulen für Elektroautos nachgerüstet werden können. Unentbehrlich für die Praxis Damit verfügen alle am Bau Beteiligten, insbesondere Baubehörden, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Richter/-innen, Architektinnen und Architekten, Bauunternehmen und Sachverständige wieder über aktuelle, praxisnah verfasste Erläuterungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.
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Richard Boorberg
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