Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wurde am 2.12.2020 verkündet.
Die HOAI enthält jetzt kein verbindliches Preisrecht mehr und schreibt dementsprechend keine verbindlichen Regelungen für die Berechnung der Honorare vor.
Auch wenn die HOAI keine verbindliche Vorgaben enthält, sieht sie Maßstäbe und Grundlagen für die Honorarberechnung vor, die durch vertragliche Vereinbarungen verbindlich werden.
Die in den Honorartafeln enthaltenen Werte dienen der Orientierung und geben Hilfestellungen für die Ermittlung des angemessenen Honorars.
Hinweis:
Da die geänderte HOAI (vom 02.Dezember 2020) die Berechnungsmethodik der Honorare nicht verändert hat, wurde darauf verzichtet, die Programmversion 5.0 erneut zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie nicht über diese Version verfügen, können Sie als Käufer der HOAI Textausgabe 2021 diese beim Verlag per eMail anfordern.
Sicherheitshinweis:
Hubert Wingen
Verlag
Alfredistr. 32
45127 Essen
wingenverlag@t-online.de