Die Strahlenschutzverordnungen gelten außer für gewerblicheUnternehmen auch für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Krankenhäuser, wissenschaftliche Institute, Behörden und Verwaltungen. Sie müssen als Strahlenschutzverantwortliche die notwendigen organisatorischen Schutzmaßnahmen treffen. Die Strahlenschutzbeauftragten. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die sicherheitstechnischen Vorschriften des Strahlenschutzrechtes kennen. Für sie alle ist dieses Standardwerk von Schmatz / Nöthlichs - gerade weil es auch die einschlägigen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften umfassendwiedergibt - eine unentbehrliche Arbeitshilfe.
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