Am 1. März 2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz in Kraftgetreten. Als Folge der Föderalismusreform 2006 steht dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zu. Erstmals in der Geschichte des Wasserrechts existiert damit eine umfassende bundesgesetzliche Regelung. Anders als das frühere Rahmengesetz enthält die Novelle direkt anwendbare, einheitliche Vollregelungen für alle 16 Bundesländer. Auch die Paragraphenfolge des Wasserhaushaltsgesetzes wurde dabei komplett geändert. Der 'Czychowski/Reinhardt' bietet bereits eingehendeKommentierungen zu allen neuen Vorschriften.
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